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Für Frühstarter

Führerschein mit 17

Früh übt sich...

Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".
Du bist Sechzehn-einhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine
    Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".

  • Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.

  • Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebens-
    jahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen
    namentlich aufgeführt.

  • Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
    Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.


Die Begleitpersonen...

... müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

... müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
     gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.

... dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
     nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

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